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Satzung
Zusammengefasster Auszug aus der Satzung des Heimatvereins Bilker Heimatfreunde E.V.
§1
Der Heimatverein ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Im Vereinsregister ist er unter der Nummer 4005 eingetragen.
§2
Der Verein dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Bürgerschaft im Stadtteil Bilk zu unterstützen und zu vertreten, eine nachbarschaftliche Verbundenheit unter den Bilker Bürgern zu fördern, das heimatliche Brauchtum zu fördern, die Bilker mit der Tradition ihres Stadtteils bekannt zu machen, historische Baudenkmäler und andere kulturelle Werte zu erhalten sowie die Mundart zu pflegen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hält der Verein monatlich Veranstaltungsabende ab, gibt eine Vereinszeitschrift heraus und stellt den Mitgliedern ein Vereinsarchiv zur Verfügung.
§ 3
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 4
Als Mitglieder werden alle geschäftsfähigen und unbescholtenen Bürger Bilks aufgenommen oder die Bürger, die eine besondere Verbundenheit zu Bilk haben. Verdiente Mitglieder können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 5
Die Mitglieder haben das Recht, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, kostenlos die Vereinszeitschrift zu erhalten und das Archiv zu nutzen. Die Mitglieder haben u.a. die Verpflichtung, regelmäßig den Vereinsbeitrag zu zahlen.
§ 6
Die Finanzmittel des Vereins werden durch die Mitgliedsbeiträge und durch Spenden aufgebracht. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Gelder des Vereins werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Spenden an das Sozialwerk "Pate der Freude" werden nur zweckgebunden eingesetzt.
§ 7
Oberstes Organ des Vereins ist die einmal jährlich zusammentretende Jahreshauptversammlung. Der Vorstand erstattet hier den Mitgliedern Bericht über das abgelaufene Vereinsjahr, vor allem durch den Vereinsbericht, den Kassenbericht und den Bericht der Kassenprüfer. Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand und die Kassenprüfer.
Bei Bedarf kann eine gesonderte Mitgliederversammlung einberufen werden.
Die Geschäfte des Vereins führt der Vereinsvorstand. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem Schriftleiter der Vereinszeitschrift, dem stv. Geschäftsführer, dem stv. Schatzmeister, dem Protokollführer, dem Archivar und dem Kurator "Pate der Freude". Außerdem können bis zu drei Vorstandsmitglieder für Sonderaufgaben gewählt werden. Der Präsident, der Schatzmeister und der Geschäftsführer bilden den geschäftsführenden Vorstand, der die laufenden Geschäfte des Vorstands führt. Die Vorstandsmitglieder werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt.
§ 8
Die Jahreshauptversammlung und die Mitgliederversammlung sind bei ordnungsgemäßer Einladung stets beschlußfähig.
Der Vorstand ist bei ordnungsgemäßer Einladung und bei gleichzeitiger Anwesenheit des Präsidenten und fünf Vorstandsmitgliedern beschlußfähig. Beschlüsse dürfen nur zu Punkten gefaßt werden, die in der Tagesordnung aufgeführt sind. Jeder Beschluß wird mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Die Auflösung des Vereins ist nur möglich, wenn vier Fünftel der Mitglieder zustimmen.
§ 9
Über den wesentlichen Hergang der Versammlungen, Sitzungen und Veranstaltungsabende werden unter Hervorhebung der Beschlüsse Niederschriften angefertigt. Kassenberichte, Kassenprüfungsberichte sowie Jahresberichte des Vorstands etc. sind zu den Akten zu nehmen.
§ 13
Über die Änderung der Satzung entscheidet die Jahreshauptversammlung.
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© 2010-2011 Bilker Heimatfreunde e.V.
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